Blog | 9. Oktober 2019

Was ist eine selbstschuldnerische Bürgschaft?

Eine selbstschuldnerische Bürgschaft bedeutet, dass der Bürge im Falle eines Zahlungsausfalls sofort für die Schulden des Kreditnehmers haftet – ohne dass die Bank zuerst den Hauptschuldner in Anspruch nehmen muss. Um einen Kredit bei der Hausbank zu bekommen, müssen Antragsteller oft entweder Kreditsicherheiten oder eine selbstschuldnerische Bürgschaft nachweisen. Was Kreditsicherheiten sind, das haben wir bereits in diesem Artikel erklärt.

Teilen
Was ist eine selbstschuldnerische Bürgschaft?

Um einen Kredit bei der Hausbank zu bekommen, müssen Antragsteller oft entweder Kreditsicherheiten oder eine selbstschuldnerische Bürgschaft nachweisen. Was Kreditsicherheiten sind, das haben wir bereits in diesem Artikel erklärt. Heute geht es um den Begriff der selbstschuldnerischen Bürgschaft.

Was ist eine Bürgschaft?

Bei einer Bürgschaft übernimmt eine dritte Person – der „Bürge“ – im Zahlungsausfall die Verpflichtungen des Kreditvertrages. Das beinhaltet sowohl die Zins- als auch die Tilgungsverpflichtungen. Dazu muss im Vorfeld ein Bürgschaftsvertrag unterzeichnet werden.

Unterschied zur normalen Bürgschaft

Bei einer gewöhnlichen (nicht-selbstschuldnerischen) Bürgschaft gemäß BGB §765 – auch „Ausfallbürgschaft“ oder „BGB-Bürgschaft“ genannt – kann der Bürge die Zahlung zunächst verweigern, wenn er sie als ungerechtfertigt ansieht.

Der Bürge könnte beispielsweise der Meinung sein, dass der Hauptschuldner über Vermögenswerte verfügt, die zur Rückzahlung des Kredits verwendet werden könnten, etwa ein Haus oder ein Auto. Dann könnte der Bürge die Zahlung verweigern und der Fall müsste vor Gericht geklärt werden.

Das Recht des Bürgen, die Zahlung solange zu verweigern, bis die Bank die Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner ohne Erfolg versucht hat, nennt man juristisch die „Einrede der Vorausklage“ (§771 BGB).

Die Bank darf bei Zahlungsschwierigkeiten nicht sofort auf den Bürgen zugehen, sondern muss zunächst ihre Forderungen einklagen, bis es schließlich zur Zwangsvollstreckung kommt. Erst dann darf sie sich an den Bürgen wenden.

Selbstschuldnerische Bürgschaft: Der Bürge haftet sofort

Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft verzichtet der Bürge von vornherein auf die Einrede der Vorausklage. Damit steht der Bürge im Falle des Zahlungsausfalls unmittelbar in der Haftung und muss unverzüglich zahlen, ohne zuerst die Sachlage prüfen zu können.

Für den Bürgen ist die selbstschuldnerische Bürgschaft deshalb mit größeren Risiken verbunden. Er haftet sofort und zwar mit seinem gesamten Privatvermögen. Für die Bank bietet diese Form der Bürgschaft mehr Sicherheit, da sie direkt die Zwangsvollstreckung veranlassen kann.

Welche Inhalte hat ein Bürgschaftsvertrag?

Der Verzicht auf die Einrede der Vorausklage muss im Bürgschaftsvertrag schriftlich geregelt sein. Der Bürgschaftsvertrag muss von allen drei Parteien – Hauptschuldner, Bank und Bürge – unterschrieben werden und die folgenden Punkte enthalten:

  • Name des Bürgen

  • Name des Gläubigers

  • Bezeichnung der Ansprüche

  • Verzicht auf die Einrede der Vorausklage gemäß § 773 BGB

  • Verzicht auf Einreden gemäß § 770 BGB

  • Festsetzung eines Höchstbetrags

  • Zeitliche Begrenzung der Bürgschaft

Wann wird eine selbstschuldnerische Bürgschaft verlangt?

Banken verlangen bei Kreditanträgen häufig eine selbstschuldnerische Bürgschaft, vor allem dann, wenn der Antragsteller keine ausreichenden Sicherheiten vorweisen kann.

Grundsätzlich kann jede Person als Bürge auftreten, deren Bonität von der Bank als ausreichend eingeschätzt wird. In der Praxis übernehmen häufig Familienmitglieder oder enge Freunde diese Rolle, da ein hohes Maß an Vertrauen erforderlich ist.

Welche Risiken hat eine selbstschuldnerische Bürgschaft?

Vor allem bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft bringt der Bürge dem Kreditnehmer großes Vertrauen entgegen. Kommt es zum Zahlungsausfall, haftet der Bürge sofort mit seinem gesamten Privatvermögen.

Das kann nicht nur finanzielle Folgen haben, sondern auch persönliche Beziehungen stark belasten. Deshalb sollte eine Bürgschaft niemals leichtfertig eingegangen werden.

Unter bestimmten Umständen können Bürgschaften auch als sittenwidrig gelten, etwa wenn der Bürge finanziell überfordert wäre oder ein besonderes Abhängigkeitsverhältnis besteht. In solchen Fällen kann die Bürgschaft rechtlich unwirksam sein.

Gibt es Alternativen zur Bürgschaft?

Auch wenn Bürgschaften bei Hausbanken noch immer recht häufig zum Einsatz kommen, gibt es mittlerweile auch genügend Kreditgeber, die keine Bürgschaften verlangen. Bei Teylor müssen Sie gar keine Bürgschaften nachweisen und noch nicht mal Kreditsicherheiten stellen. Deshalb ist der Teylor-Firmenkredit einer der einfachsten und schnellsten Kredite Deutschlands. Probieren Sie es aus und holen Sie sich kostenlos und unverbindlich innerhalb von weniger als zehn Minuten ein Angebot ein, auf teylor.com.

Ihre Finanzierung

Sie interessieren sich für eine Teylor-Finanzierung?
Wählen Sie mit dem Schieberegler die Kredithöhe und die Laufzeit aus
und berechnen Sie ein kostenloses und unverbindliches Angebot

Kredithöhe
0123456789
0123456789
0123456789
0123456789
.000
EUR
50.000 €> 1.000.000 €
Kreditlaufzeit
0123456789
0123456789
Monate
12 Monate> 60 Monate
Angebot berechnen