Lernen Sie hier, was ein Sale and Lease Back ist und was wichtig ist.
Sale and Lease Back, oft auch nur „Leaseback” genannt, beschreibt eine Sonderform des Leasings, bei der ein Leasingnehmer eigenes Anlagevermögen an einen Leasinggeber veräußert, um es unmittelbar danach zur weiteren Nutzung wieder zurück zu leasen. Durch den Verkauf ergibt sich ein kurzfristiger Liquiditätsgewinn.
Ist der jeweilige Vermögensgegenstand in der Bilanz zu großen Teilen abgeschrieben, lassen sich zudem stille Reserven heben. Zugleich stellt das Rück-Leasing eine durchgängige Nutzung der verkauften Objekte im operativen Geschäft sicher. Sale and Lease Back wird auch als „Rückmietverkauf“ bezeichnet.
Dabei wird neben dem Kaufvertrag auch ein Vertrag zwischen beiden Parteien geschlossen, der die Mietkosten und die Leasingvertrags-Laufzeit festlegt. Während, juristisch gesehen, das Leasingobjekt mit dem Übergang Eigentum des Leasinggebers wird, liegt das Haftungsrisiko für Instandhaltung oder Sachmängel in der Regel weiter beim Leasingnehmer.
Grundsätzlich eignet sich Sale and Lease Back für jedes Unternehmen, das ausreichend Anlagegüter besitzt und bereit ist, diese zu verkaufen. Für diverse Wirtschaftsgüter anwendbar, empfiehlt sich Sale and Lease Back aufgrund der Wertbeständigkeit der Objekte vor allem im Bereich der Immobilien oder Industriemaschinen.
Eine Sale-and-Lease-Back-Finanzierung kann in unterschiedlichen Unternehmensphasen wie der Nachfolge oder der Restrukturierung unterstützen. Hier kann das Finanzierungsmodell für benötigte Mittel sorgen, wenn kein zusätzlicher Bankkredit aufgenommen werden kann oder soll.
Der Rückmietverkauf ist meist bonitätsunabhängig und kann sich sogar positiv auf die Kreditwürdigkeit auswirken. Denn durch die Hebung stiller Reserven steigt in der Regel die Eigenkapitalquote.
Auf lange Sicht ist die Finanzierung, wie andere Leasing-Arten auch, allerdings relativ teuer. Zudem wird der Ankaufpreis für das jeweilige Objekt durch dessen Marktwert bestimmt. Ein Vorteil ergibt sich jedoch aus steuerlicher Sicht: Die Leasingraten sind teils als Betriebsausgaben anrechenbar.
Nach Ablauf des Leasingvertrags bietet sich Unternehmen unter anderem die Möglichkeit, die geleasten Güter zurückzukaufen. Dabei bestimmen mehrere Faktoren den festgelegten Rückkaufpreis. Vor allem die Dauer des Vertrages und die über den Leasing-Zeitraum gezahlten Zinsen sind für die Preishöhe entscheidend. Der Rückkaufpreis wird aber auch von der Art der geleasten Güter selbst bestimmt. So unterliegt etwa ein Spezialfahrzeug in der Regel einem niedrigeren Wertverlust als ein Computer.