Definition und Berechnung mit Formel

EBITDA -
einfach erklärt

Lernen Sie hier, was die Abkürzung EBITDA bedeutet.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Betriebswirtschaftliche Kennzahl, bei der die Zinsen, Steuern und Abschreibungen ausgeklammert werden.
  • Ermöglicht objektivere Bewertung unabhängig von Finanzstruktur, Branche und Sitz.
  • Im Ratingprozess lässt sich durch EBITDA ermitteln, welche zusätzliche Belastung durch Zins und Tilgung für das Unternehmen besteht.

Wofür steht „EBITDA“?

Die Abkürzung kommt aus dem Englischen und steht für „Earnings before Interests, Taxes, Depreciation and Amortization“. Ins Deutsche wird dies meist mit „Betriebsergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen“ übersetzt. Mit „Abschreibungen“ sind dabei sowohl diejenigen auf Sachanlagen als auch die auf immaterielle Vermögensgegenstände gemeint.

Das EBITDA soll als betriebswirtschaftliche Kennzahl dabei helfen, Unternehmen objektiver zu bewerten, als es etwa über den reinen Ertrag möglich ist: Indem Zinsen, Steuern und Abschreibungen aus dem Ergebnis ausgeklammert werden, soll eine Firma in ihrer Rentabilität besser mit anderen verglichen werden können – unabhängig von Finanzierungsstruktur, Branche und Sitz in einem bestimmten Land.

Denn die tatsächliche operative Kraft eines Unternehmens wird nicht selten durch Besteuerung, Finanzierungsstruktur, Rechnungswesen sowie Abschreibungsarten und -fristen verfälscht. Will man die Wirtschaftlichkeit einer Firma international und spartenübergreifend einordnen, wird meist das EBITDA herangezogen.

Wie wird das EBITDA berechnet?

Ermittelt werden kann die Kennzahl im Rahmen der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) eines Unternehmens. Die Berechnung des Betriebsergebnisses vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen ist im Prinzip nicht allzu komplex: Zum regulären Betriebsergebnis vor Steuern werden in der GuV lediglich die Posten Zinsen und Abschreibungen wieder hinzugezählt.

Vorsicht ist allerdings bei dem Begriff „Zinsen“ geboten. Denn dieser wird im EBITDA sehr weit gefasst: Hierzu zählen letztlich sämtliche Kosten aus allen Finanzierungsarten und auch Erträge aus Geldanlagen.

Mit der sogenannten EBITDA-Marge ergibt sich zudem eine Möglichkeit, die Umsatzrentabilität eines Unternehmens zu ermitteln:

EBITDA-Marge in Prozent = EBITDA/Umsatz x 100

Das EBITDA im Bonitätsrating

Das EBITDA hilft aber nicht nur dabei, einen Betrieb rein operativ mit anderen besser vergleichen zu können. Auch für Geldgeber spielt die Kenngröße oft eine entscheidende Rolle.

Im Ratingprozess lässt sich über das EBITDA schnell ermitteln, welche zusätzliche Belastung durch Zins und Tilgung das Unternehmen noch tragen kann. Dazu werden einfach vom EBITDA die Kosten für bestehende Finanzierungen sowie Steuern abgezogen.

So kann etwa eine Bank die Kapitaldienstfähigkeit des Antragstellers einschätzen – also letztlich, ob er seine Finanzierungskosten künftig auch erwirtschaften kann.

Grenzen des EBITDA

Es gibt jedoch auch Kritik am Modell der „Earnings before Interests, Taxes, Depreciation and Amortization“. Mit der Messgröße ein idealisiertes Bild von Rentabilität abzeichnend, wird die Aussagekraft des EBITDA manchmal in Frage gestellt.

Denn gerade Faktoren wie ein hoher Bedarf an Maschinen, Gebäuden oder komplexer Software sowie eine starke Steuer- und Zinsbelastung erzeugen nun einmal hohe Kosten, die das Unternehmen unter Druck setzen können und damit auch Einfluss auf seine Effizienz und Profitabilität haben.

Daher ist es gerade auch in einem Kreditprozess wichtig, bei der Risikobewertung auf verschiedene Faktoren und Kennzahlen zu achten

Diese Erklärung des Begriffs „EBITDA” ist Teil des Firmenkredit-Wissens, bereitgestellt von der Teylor AG.

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