Finanzierung mit neuen Konditionen

Anschluss­finanzierung -
einfach erklärt

Was Sie über die Finanzierung nach Ende der Zinsbindung wissen müssen.

Das Wichtigste zur Anlagenfinanzierung im Überblick:

  • Eine Anschlussfinanzierung bedeutet die Weiterführung eines Kredites zu einem neu zu vereinbarenden Zins.
  • Vor jeder neuen Zinsbindung wird dem Unternehmer ein Angebot mit einem aktuellen Zins vorgelegt.
  • Tilgung, Gebühren oder andere Bedingungen des Kaufvertrages werden bei Anschlussfinanzierungen in der Regel nicht angepasst.

Was ist eine Anschlussfinanzierung?

Bei einer Anschlussfinanzierung geht es im Kern um die Weiterführung eines Kredites zu einem neu zu vereinbarenden Zins. Der Begriff „Anschlussfinanzierung“ ist dabei nicht ganz unkompliziert und wird gelegentlich mit einer anderen Thematik aus dem Finanzbereich verwechselt. Deshalb zur Abgrenzung: Bei einer Anschlussfinanzierung handelt es sich nicht um einen neuen Kredit, der sich an ein vorheriges, abbezahltes Darlehen anschließt. Doch was genau ist damit gemeint?

Der Zins steht im Mittelpunkt

Bei einem Kreditvertrag geht es nicht nur um die Höhe des Darlehens, die Laufzeit oder die Tilgung der Kreditsumme, es geht auch um die Eigenschaften der zu entrichtenden Zinsen – ob diese etwa unveränderlich oder variabel sind. Die Frist, während der die Eigenschaften des Zinses unveränderlich sind, wird Zinsbindung genannt. Sie muss nicht zwangsläufig mit der Gesamtlaufzeit des Kredits identisch sein. Wählt der Kreditnehmer hier eine kürzere Zeitspanne als die Kreditlaufzeit, dann hat er zwei oder mehr Zinsbindungsfristen zu beachten, innerhalb derer die Eigenschaften des Zinses jeweils konstant bleiben.

Kurz vor Ende des ersten bis vorletzten Zinsbindungszeitraumes steht jeweils eine neue Zinsbindung an. Dazu legt der Kreditgeber dem Unternehmer ein Angebot über eine Anschlussfinanzierung vor. Dieser Vorschlag orientiert sich unter anderem am aktuellen und erwarteten Zinsniveau, der Bonität des kreditnehmenden Unternehmens und der Gewinnerwartung des Kreditgebers.

Anschlussfinanzierung und Ablösung

Die Anpassungen in der Anschlussfinanzierung betreffen in aller Regel also ausschließlich den Zins und nicht Tilgung, Gebühren oder andere Bedingungen eines Kreditvertrages.

Dennoch kommt es oft zu Mehrkosten, wenn sich die Verzinsung erhöht. Kreditnehmer sind jedoch nicht an ihren bestehenden Finanzierer gebunden: Im Rahmen der Anschlussfinanzierung kann auch eine Kreditablösung erwogen werden. Ein solcher Wechsel zu einem anderen Finanzierungspartner sollte jedoch längerfristig geplant und strategisch angegangen werden – sich zwei Wochen vor Ablauf der Zinsbindung ad hoc nach einem neuen Kreditgeber umzuschauen, führt selten zum gewünschten Erfolg.

Stattdessen können Kreditnehmer, wenn sie steigende Zinskosten durch den bisherigen Finanzierer befürchten, bereits mehrere Monate im Vorfeld aktiv werden. Sie sollten dazu Angebote von zwei bis drei möglichen Kreditgebern einholen, diese vergleichen und sich bei Bedarf unabhängig beraten lassen.

Zudem muss eventuell ein gewisser Zeitaufwand für die Neubewertung und Übertragung von Sicherheiten und die Risikoprüfung des Unternehmens einberechnet werden. Dennoch lassen sich durch die Kooperation mit einem neuen Kreditgeber Verbindlichkeiten oft besser auf die aktuelle Situation des Unternehmens abstimmen. Erlaubt es die wirtschaftliche Lage, kann statt einer Anschlussfinanzierung auch die Ablösung des Kredites durch Eigenkapital erwogen werden.

Diese Erklärung des Begriffs „Anschlussfinanzierung” ist Teil des Firmenkredit-Wissens, bereitgestellt von der Teylor AG.

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